Güterkraftverkehr nennt man die außerbetriebliche Beförderung (Verkehr) von Gütern aller Art auf den Verkehrswegen Straße, Schiene, Wasser und Luft, entsprechend bezeichnet als Straßengüterverkehr, Schienengüterverkehr, Frachtschifffahrt und Luftfrachtverkehr. Er ist Teil des Wirtschaftsverkehrs.
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Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt den Güterkraftverkehr in Deutschland und ist ein nationales Gesetz. Als Güterkraftverkehr gelten die geschäftsmäßige und entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Das Güterverkehrsgesetz unterscheidet hier bei in Werkverkehr und gewerblicher Güterkraftverkehr